|
Dieser Satz ist unklar. Kühne – Otten 1971, 17: „Ke[in] Schiff des Landes Aḫḫijawa soll zu ihm fahren!“. Steiner 1989, 401: „Ein Schiff des [Krieg(fü]hren)s soll/muß er zu ihm (d. h. zu Meiner Sonne ) nicht gehen.“. Vgl. auch Klengel 1995, 171.
Vielleicht wird in diesen Sätzen der Aufbewahrungsort einer Tafel, die eine besondere Bestimmung enthält, in einem Tempel vor einer namentlich? genannten Gottheit festgelegt.
|